Die diesjährige Generalversammlung des Vereins eCH findet aufgrund der aktuellen Situation nicht wie geplant statt. Gestützt auf die Verordnung des Bundesrates vom 16. März 2020 (COVID-19-Verordnung 2) Artikel 6a ordnet der Veranstalter an, dass die Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Rechte in elektronischer Form ausüben.
Zur Ausübung der Mitgliederrechte resp. zur Beschlussfassung über die traktandierten Geschäfte kommt folgendes Verfahren zur Anwendung:
- Fragen zu den Traktanden resp. den Unterlagen können bis zum 15. April 2020 unter info@ech.ch an die Geschäftsstelle gerichtet werden.
- Die Antworten auf die Fragen werden im Rahmen der elektronischen Umfrage allen teilnehmenden Mitgliedern offengelegt.
- Die Mitglieder erhalten am Montag, 20. April 2020 ein Mail mit einem individuellen Link auf die Umfrage zugestellt. Empfänger ist die bei uns registrierte Kontaktperson.
- Für die Umfrage ist ein Zeitfenster bis zum 22. April 2020, 24.00 Uhr offen.
- Die Geschäftsstelle informiert die Mitglieder anschliessend über die Beschlüsse.
Für allfällige Anträge seitens der Mitglieder gilt weiter die bereits kommunizierte Eingabefrist.
Bei Fragen steht die Geschäftsstelle zur Verfügung.