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Aufgehoben
2013-06-25
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Gegenstand
Behandlung von mehreren Startereignissen
Im Kapitel 4.5.1 von eCH-0158 wird vorgeschrieben, dass “ein Prozess mindestens ein Startereignis hat.“ In der Praxis ist aufgefallen, dass wenn ein Prozess mehrere Startereignisse aufweist, nicht immer klar beschrieben ist ob alle Startereignisse eintreffen müssen damit der Prozess beginnen kann oder nicht.
Qualifikation
major
08.05.2013
Wird im Rahmen der Folgeversion 1.1 behandel
Entscheidung
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1.1
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