«Wir setzen Standards» - diese Aussage bringt es auf den Punkt. Im Kern ist der Verein eCH ein «Meta-Standard»: er regelt, wie Standards im Bereich eGovernment festgelegt werden. Basis dazu ist der Standard eCH-0003 «Leitfaden zur Genehmigung von Anträgen». Der Standardisierungsprozess ist aufgeteilt in die mit der Grafik dargestellten Teilschritte. Je nach Antragsform sind nicht alle Teilschritte notwendig.
Erarbeitung
Fachgruppen oder externe Antragsteller erarbeiten inhaltliche Vorschläge zur Standardisierung.
Formale QS 1
Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf formale Kriterien wie das Layout und die Vollständigkeit der Unterlagen.
Inhaltliche QS 1
Der Expertenausschuss resp. die zugeteilten Referenten prüfen den Antrag auf inhaltliche Kriterien, insbesondere auf die materielle Eignung, die Verständlichkeit, die Konsistenz mit anderen eCH-Dokumenten und die Spezifikationstiefe. Die Referenten geben den Antrag zur öffentlichen Konsultation frei. Von der Einreichung eines Antrags bis zur Freigabe zur öffentlichen Konsultation muss mit rund 4 Wochen gerechnet werden.
Öffentliche Konsultation
Die öffentliche Konsultation ist ein wichtiges Element zur Qualitätssicherung. Eine Stellungnahme steht jeder interessierten Person offen. Mitglieder des Vereins eCH und Interessierte werden per E-Mail zur Konsultation eingeladen. Eine öffentliche Konsultation dauert (mindestens) 8 Wochen. Sie erfolgt in der Originalsprache und in der Übersetzung.
Einarbeitung Rückmeldungen
Nach Ablauf der Frist werden die eingegangenen Rückmeldungen zusammengefasst. Der Ersteller des Antrags prüft die Rückmeldungen und nimmt die entsprechende Änderungen vor. Er ist nicht zur Übernahme der Rückmeldungen verpflichtet, muss aber eine Ablehnung begründen. Das überarbeitete Dokument wird wieder bei der Geschäftsstelle eingereicht.
Formale QS 2
Die Geschäftsstelle prüft die Anträge auf formale Kriterien wie das Layout und die Vollständigkeit der Unterlagen.
Inhaltliche QS 2
Die zugeteilten Referenten prüfen, ob die Rückmeldungen aus der öffentlichen Konsultation korrekt eingearbeitet oder bei einer Ablehnung angemessen kommentiert wurden. Anschliessend empfehlen sie die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags. Für die zweite Phase der Qualitätssicherung ist mit rund 5 Wochen zu rechnen.
Genehmigung / Ablehnung
Der Expertenausschuss entscheidet über die Genehmigung oder Ablehnung des Antrags.
Publikation
Genehmigte Anträge werden auf der Website von eCH publiziert.
Überprüfung
Die erarbeiteten Unterlagen werden (spätestens) nach einer festgelegten Frist auf ihre Aktualität und Relevanz geprüft. Je nach Antragsform erfolgt diese Prüfung nach 3 oder 5 Jahren.