eCH-0246Schnittstellenstandard eVera

Beschreibung

Damit Auslandschweizer ihr Stimm- und Wahlrecht wahrnehmen können, müssen sie sich explizit registrieren. Diese Registrierungen werden im System eVera des EDA gepflegt. Im Rahmen eines Urnengangs sind die Stimm- und Wahlregister der Gemeinden, respektive Kantone für die Berücksichtigung des entsprechenden Stimm- und Wahlrechts zuständig. Der vorliegende Standard definiert die notwendigen Meldungen für den Informationsaustausch zwischen eVera und den relevanten Stimm- und Wahlregistern.

Allgemeine Informationen

Version
1.0
Status
Genehmigt
Beschlussdatum
Publikationsdatum
Kategorie
Standard
Reifegrad
Definiert

Beilagen

Fachgruppe

Themenbereiche

Lebenszyklus

Aktuell
Genehmigt
eCH-0246:2020