eCH-0220Bewahrung der Gültigkeit elektronischer Signaturen auf Dokumenten

Beschreibung

Der hier vorliegende Standard soll eine Anleitung für die Bewahrung der Gültigkeit elektronisch signierter Dokumente geben, so dass die elektronische Signatur der aufzubewahrenden Dokumente während dieser Zeit verlässlich geprüft werden kann. Langzeit meint, dass die Signatur z.B. auch noch nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des dazu korrespondierenden Zertifikats entsprechend verifiziert und bei erfolgreicher Prüfung allgemein anerkannt werden kann. Die Gültigkeit eines Zertifikats kann z.B. nach seiner Laufzeit oder nach beantragter Revokation des Eigentümers des Zertifikats verfallen.

Das hier vorliegende Dokument basiert auf dem Bundesgesetz über Zertifizierungsdienste im Bereich der elektronischen Signatur (ZertES) und ist ein Profil der folgenden zugrunde liegenden ETSI-Standards:

  • ETSI TS 101 733 V2.2.1
  • ETSI TS 119 122-1 V1.0.1
  • ETSI TS 119 122-2 V1.0.1
  • ETSI EN 319 192-1 V1.1.1
  • ETSI EN 319 192-2 V1.1.1

Bei der hier vorgenommenen Auswahl an Attributen wurde darauf geachtet, dass das ganze Konstrukt der „Konservierung“ elektronisch signierter Dokumente wenn möglich auf Attributen von allgemein anerkannten Institutionen basiert und dabei möglichst einfach bleibt. Allgemein anerkannte Informationen sind z.B. Angaben, welche in Bundesvorschriften geregelt sind, wie:

  • nach ZertES geregelte Zertifikate
  • Zeitstempeldienste, welche von nach ZertES anerkannten Zertifizierungsdiensten erbracht werden.

Für die Prüfung elektronisch signierter Dokumente sei auf den Standard ETSI EN 319 102-1 V1.1.1 verwiesen.

Allgemeine Informationen

Version
1.0
Status
Aufgehoben
Beschlussdatum
Publikationsdatum
Kategorie
Standard
Reifegrad
Definiert

Lebenszyklus

Zuvor
Aufgehoben
eCH-0220:2018
Aktuell
Genehmigt
eCH-0220:2021