Mitgliederkategorien
Firmen/Organisationen (als Kollektivmitglied)
Bis max. 10 Mitarbeiter/Innen CHF 500.- |
Forschung und Lehre
CHF 500.- bis CHF 5’000.- (Die Beiträge für Organisationen (inkl. Lehre und Forschung) bewegen sich von CHF 500.- bis CHF 5’000.-. Der Vorstand von eCH bestimmt jeweils die Beitragshöhe.) |
Städte und Gemeinden
Bis 10'000 Einwohner/Innen CHF 100.- |
Kantone
Bis 24'999 Einwohner/Innen CHF 500.- |
Kollektivmitglieder, die nach dem 1. Juli beitreten, bezahlen im Beitrittsjahr nur den halben Mitgliederbeitrag
Kollektivmitglieder vertreten die Interessen ihrer Organisation.
Urheberrechte
Mit der Anmeldung wird dem Verein eCH das zeitlich unbeschränkte und unkündbare Recht erteilt, die im Rahmen der Mitwirkung bei eCH allein oder gemeinsam mit anderen Personen erstellten eCH-Standards unter Nennung ihrer Urheberschaft unentgeltlich und uneingeschränkt im Rahmen des Vereinszwecks zu nutzen, weiterzuentwickeln und weiterzuverbreiten.