Die verabschiedeten Standards von eCH haben den Status von Empfehlungen. Der Bund hat eCH-Standards, welche die Bundesverwaltung betreffen, in seinen Standardisierungsprozess übernommen. Mit der Rahmenvereinbarung zur E-Government-Zusammenarbeit in der Schweiz 2020 haben sich Bund, Kantone und Gemeinden zudem verpflichtet, die Standards des Vereins eCH in der Regel für verbindlich zu erklären - insbesondere bei Beschaffungen und Lösungsentwicklungen.
Der Nutzen der Standards kommt nur zur vollen Entfaltung, wenn sie auch angewandt werden, Hier kommen die Bedarfs- und Beschaffungsstellen der öffentlichen Hand ins Spiel. Sie können die Standards von eCH in das Anforderungsprofil von Projekten und insbesondere als technische Spezifikationen in den Ausschreibungsunterlagen aufnehmen.
Der Verein eCH empfiehlt:
- Integration von eCH-Standards in Ausschreibungen: Die eCH-Standards sollten als technische Spezifikation in den Ausschreibungsunterlagen aufgeführt werden. Dabei sind die für die jeweilige Beschaffung relevanten Standards durch die Bedarfsstelle zu definieren.
- Grundsätze in der IKT-Strategie: Folgende Prinzipien sollten in die IKT-Strategie integriert werden:
- Interoperabel: Mit der Anwendung offener, produkteneutraler und frei verfügbarer Standards, insbesondere der Standards von eCH, wird die Interoperabilität gefördert und die Abhängigkeit von einzelnen Lieferanten oder Produkten reduziert.
- Standardisiert: Die Leistungsbezüger und Leistungserbringer achten auf Einheitlichkeit und Einhaltung der Standards