Expertenausschuss

Der Expertenausschuss setzt sich aus dem Präsidenten und maximal zwölf Mitgliedern zusammen. Die Mitglieder rekrutieren sich aus mindestens einer Vertretung von Bund, Kantonen, Gemeinden, NGO (Non Governmental Organisation), sowie nach Möglichkeit einer Vertretung der Konsumenten, der Wirtschaft, der ICT-Branche und der Lehre und Forschung.

Die Generalversammlung wählt die Mitglieder des Expertenauschuss.