Von der Einreichung des Antrags bis zur Freigabe zur öffentlichen Konsultation muss mit rund 4 Wochen gerechnet werden, die öffentliche Konsultation dauert mindestens 6 Wochen. Die Dauer der anschliessenden Überarbeitung innerhalb der Fachgruppe ist abhängig von den Ergebnissen der öffentlichen Konsultation und lässt sich nicht beziffern. Für die Überprüfung der überarbeiteten Anträge ist mit rund ca. 5 Wochen zu rechnen.
Auf Antrag der Hauptreferentin resp. des Hauptreferenten kann die Genehmigung von Anträgen online im Zirkularbeschluss erfolgen. Wenn die Mitglieder des Expertenausschusses Diskussionsbedarf anmelden, erfolgt die Behandlung an der ordentlichen Sitzung. In diesem Sinne können Dokumente jederzeit eingereicht werden – es empfiehlt sich jedoch weiter, dies möglichst frühzeitig zu tun.
Referenz: eCH-0003 Kapitel 1.3.8 Genehmigung/Ablehnung