2020 wird die Schweiz erstmalig über ein amtliches Verzeichnis der Gebäudeadressen verfügen. Gegenwärtig veröffentlichen, verwenden bzw. vermarkten Marktteilnehmer Adressen, ohne dass die Schweiz über ein grundlegendes nationales Bezugssystem verfügt. Genau an dieser Stelle hat der Bundesrat den Hebel angesetzt und die Verordnung über das eidgenössische Gebäude- und Wohnungsregister (VGWR) sowie die Verordnung über die geografischen Namen (GeoNV) abgeändert.