eCH-0131Meldungen der amtlichen Vermessung an Dritte

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Beschreibung

Das vorliegende Dokument definiert die Meldungen des Objektwesens der Domäne der amtlichen Vermessung (AV) und die dabei mitgenutzten Entitäten des Austauschdatenmodells eCH-Objektwesen [eCH-0129].

Voraussetzung für das Verständnis des vorliegenden Dokuments ist die Kenntnis des übergeordneten Dokuments eCH-0129 Datenstandard Objektwesen, welches den für eCH-0131 gültigen Datenstandard definiert. Es wird oft darauf verwiesen, um widersprüchliche Definitionen zu vermeiden.

Das Dokument richtet sich an:

  • die mit der Produktion, Nachführung und Verwaltung der Daten der amtlichen Vermessung betrauten Institutionen und Firmen,
  • die kantonalen Aufsichten über die amtliche Vermessung,
  • alle Kunden, welche an Objektdaten der amtlichen Vermessung interessiert sind, beispielsweise das Grundbuch, Gebäudeversicherungen, Werke,
  • an Akteure, welches sich mit der Digitalisierung von Geschäftsprozessen zwischen Verwaltung, Gesellschaft und Wirtschaft befassen (eGovernment),
  • die Softwarelieferanten der amtlichen Vermessung, des Grundbuches und der übrigen Meldungsempfängern.

Die amtliche Vermessung ist einerseits ein Bestandteil des schweizerischen Grundbuches mit einem entsprechend Datenaustausch zwischen Geometern, Notaren und Grundbuchämtern. Andererseits sind die Daten der AV ein zentraler Referenzdatensatz für Geodatenprodukte und Informationssysteme, beziehungsweise (Objekt)-Register und werden deshalb von zahlreichen Stellen bezogen.

Die Kundenbedürfnisse zu den AV-Objektdaten lassen sich im Wesentlichen auf zwei Kategorien begrenzen:

  • Ereignisbasierte Meldungen zur AV-Nachführung: Kunden, welche an den Änderungen (Nachführungen, Mutationen) interessiert sind, z.B. Grundbuchämter, Steuerbehörden, Einsatzdienste, kantonale Geodateninfrastrukturen, Amtsstellen, Gebäudeversicherungen etc.
  • Systemabgleich: Kunden, welche über ein definiertes Gebiet einen Gesamtdatenbestand beziehen wollen, z.B. Vermessungsaufsichten, Bund, kantonale Geoinformationsinfrastrukturen, Gemeinden, Städte, Gebäudeversicherungen, Versorgungsunternehmen etc.  Datenbestellungen: Kunden, welche zu einzelnen Grundstücken eine detaillierte Beschreibung benötigen, z.B. Immobilienfirmen, Gläubiger, Versicherungen, Eigentümer, Banken, kantonale Amtsstellen, Lehre und Forschung etc.

Abgrenzung: Dieser Standard beschreibt nicht geometrische Daten der amtlichen Vermessung. Diese werden über andere Schnittstellen / Bezugswege zur Verfügung gestellt und sind in anderen Standards beschrieben.

Rechtliche Rahmenbedingungen:

Es gilt zu beachten, dass die vorliegende Norm eCH-0131 auf das Datenmodell der AV (gemäss DMAV) ausgelegt ist.

Die verbindliche Anwendung in den Fachbereichen AV und Grundbuch ist in folgenden Rechtsgrundlagen definiert:

  • Verordnung des VBS über die amtliche Vermessung VAV-VBS (SR 211.432.21)
  • Technische Verordnung des EJPD und des VBS über das Grundbuch TGBV (SR 211.432.11)

Diese Regelungen zur Anwendung in den Fachbereichen AV und Grundbuch werden gemeinsam zwischen den zuständigen Stellen der AV (swisstopo) und des Grundbuches (EGBA) näher definiert.

Die Norm eCH-0131 wird zudem zur Lieferung der AV-Objektdaten mit Dritten verwendet, basierend auf den Abmachungen zwischen dem Lieferanten AV und dem Kunden.

Allgemeine Informationen

Version
3.0.0
Status
In Arbeit
Kategorie
Standard
Reifegrad
Implementiert
Voraussetzungen: Version ist abhängig von

Lebenszyklus

Zuvor
Abgelöst
eCH-0131:2017
Aktuell
Genehmigt
eCH-0131:2022
Geplant
In Arbeit
eCH-0131